1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich gegenüber juristischen Personen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene, individuelle Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Derartige Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Form gültig, das heisst, sie bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Vertragsgegenstand
Becomelocal leistet Immigrations- und Ansiedlungsdienste für Mitarbeitende des Auftraggebers. Die Auftragserteilung erfolgt pro Einzelfall und tritt erst dann in Kraft.
3. Leistungsumfang und Verpflichtungen
Becomelocal erbringt Dienstleistungen, die notwendig sind, um den Interessen des Auftraggebers in der jeweiligen Angelegenheit angemessen gerecht zu werden. Becomelocal schuldet dem Auftraggeber ferner eine treue, objektive und sorgfältige Beratung.
Becomelocal informiert den Auftraggeber über unverhoffte Entwicklungen während der Auftragserfüllung und beantwortet Anfragen des Auftraggebers, soweit möglich, umgehend. Becomelocal bewahrt die ihr anvertrauten Daten sorgfältig auf und gibt diese auf Aufforderung an den Auftraggeber heraus.
Becomelocal ist nach ihrem Ermessen berechtigt, für die Auftragserfüllung Mitarbeitende, externe Partner sowie andere Berater, Hilfspersonen als auch in- und ausländische Institutionen beizuziehen, soweit sie dies als nützlich oder notwendig erachtet.
Der Auftraggeber wiederum hat Becomelocal über alle Tatsachen und Entwicklungen zu informieren, die für die Bearbeitung des Auftrags von Relevanz sind. Er überteilt ihr überdies sämtliche erforderliche Vollmachten, damit sie sich gegenüber Dritten legitimieren kann. Becomelocal wird von einer solchen Vollmacht nur Gebrauch machen, wenn dies für die Erfüllung des Auftrags notwendig ist.
4. Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt über das Online-Bestellsystem auf der Webseite von Becomelocal. Becomelocal bestätigt den eingegangenen Auftrag, welcher erst danach offiziell als angenommen gilt.
5. Honorar / Kostendach
Die Preise sind gemäss Service- und Preisliste definiert und werden in Schweizer Franken (CHF) exklusive 7,7% MWST angegeben. Die Aufwandschätzungen erfolgen pro Einzelauftrag oder mittels separat vereinbartem Kostendachpreis. Bei Vereinbarungen mit Kostendächern hat Becomelocal den Auftraggeber genügend im Voraus über den Stand des Kostendachs zu informieren.
Becomelocal kann nach Abschätzung des Auftragsvolumens einen Kostenvorschuss von 25 Prozent der Gesamtkosten verlangen. Einsätze an Wochenenden und Feiertagen werden mit einem Zuschlag von 50 Prozent berechnet.
6. Kosten und Auslagen
Der Auftraggeber hat alle effektiv anfallenden Kosten und Auslagen zu erstatten, die Becomelocal in seinem Auftrag erbringt. Kosten und Auslagen, welche für die Mandatsführung notwendig sind, werden von Becomelocal vorfinanziert und mit einer Marge von 5% mit der Endrechnung weiterverrechnet. Kosten und Auslagen sind folgende:
• Amtliche Gebühren für Bewilligungen, Registrierungen und Beglaubigungen
• Effektive Verpflegung während den Touren
• Portos für Versände
• Fahrzeugmieten für den Transport von Familien mit mehr als vier Angehörigen
• Verpflegungssets bei der Ankunft (auf Anfrage)
Der Auftraggeber kann jederzeit eine Abrechnung oder Aufschluss über die Höhe des geschuldeten Honorars sowie der aufgelaufenen Kosten und Auslagen verlangen.
7. Volumenkonditionen
Becomelocal gewährt dem Auftraggeber folgenden Volumenrabatt für den Zeitraum von zwei Jahren ab Ersterteilung eines Mandates:
Über 15 Mandate | Regulärer Preis |
Über 15 Mandate | 5 Prozent auf dem regulären Preis |
Über 25 Mandate | 8 Prozent auf dem regulären Preis |
Über 50 Mandate | 10 Prozent auf dem regulären Preis |
Der Volumenrabatt wird auf Dienstleistungen, nicht jedoch auf Kosten und Auslagen angewendet, welche effektiv abgerechnet werden (gemäss Punkt 6 zu Kosten und Auslagen), und am Ende der zweijährigen Laufzeit ausbezahlt.
8. Zahlungsbedingungen
Alle vereinbarten Vergütungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung ab Rechnungsdatum zu begleichen.
9. Widerruf des Auftrages und der Vollmachten
Der Auftraggeber kann den Auftrag sowie die erteilten Vollmachten jederzeit widerrufen. Vorbehalten bleibt ein Auftragswiderruf zur Unzeit, das heisst, wenn Becomelocal für den widerrufenen Auftrag langfristige und in erheblichem Umfang zusätzliche Ressourcen beschafft hat, die nicht anderweitig einsetzbar sind oder kurzfristig abgetreten werden können.
Becomelocal kann den Auftrag auch jederzeit beenden. Erfolgt dies zur Unzeit, so ist Becomelocal nicht schadenersatzpflichtig, falls die Beendigung aus wichtigen Gründen geschieht, die in der Eigenschaft oder im Verhalten des Auftraggebers oder Ihres Mitarbeitenden liegt.
10. Geheimhaltung und Auskunftsrecht
Becomelocal untersteht der Geheimhaltungspflicht sowohl während als auch nach Beendigung des Auftrags. Dem Auftraggeber steht jederzeit das Recht zu, die ihn betreffenden Unterlagen bei Becomelocal einzusehen. Ohne Ermächtigung des Auftraggebers gibt Becomelocal keine fallbezogenen Unterlagen oder Informationen an Dritte weiter.
Becomelocal ist dafür verantwortlich, die im Rahmen des Auftrags erhaltenen personenbezogenen Daten im Sinne ihrer Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten sowie technische und organisatorische Massnahmen entsprechend dem aktuellen Stand einzusetzen, um die Daten zu schützen. Im Falle einer Datenschutzverletzung informiert Becomelocal schnellstmöglich den Auftraggeber.
11. Haftung
Becomelocal ist verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers jederzeit zu wahren und ihn über ausserordentliche Entwicklungen in der jeweiligen Angelegenheit zu informieren. Ein bestimmter Erfolg ist von Becomelocal allerdings nicht geschuldet. Der Auftraggeber ist sich dessen bewusst, dass Becomelocal weder einen Erfolg verspricht noch eine allfällige Erfolgszusicherung abgibt.
12. Datenaufbewahrung
Becomelocal ist berechtigt, sämtliche Daten nach zehn Jahren ab Erledigung des Auftrags bzw. der Einzelvereinbarungen ohne vorherige Anfrage zu löschen.
13. Gerichtstand / Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht und richtet sich nach den Bestimmungen des Auftragsrechts (Art. 394 ff. OR). Für die Erledigung von Streitigkeiten aus diesen Geschäftsbedingungen anerkennt der Auftraggeber die Gerichte von Zürich, Schweiz, als zuständig.
BECOMELOCAL
Sonia Meier, Inhaberin
Zürich, Januar 2022